Lupe für das Kleingedruckte - die Versicherungsbedingungen für die Schülerreise-Versicherung

Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Durchführung einer Klassenfahrt

Aus dem jeweiligen Schulrecht ergeben sich für jedes Bundesland andere Vorgaben und Richtlinien im Hinblick auf die Rechtslage zur Durchführung von Klassen- und Kursfahrten.

Zumeist enthalten die Richtlinien der einzelnen Länder sehr richtungsweisende Leitsprüche.
So legen die Brandenburgischen Vorgaben zu Schulfahrten fest, dass sie „neben der Vertiefung, Veranschaulichung, Erweiterung und Ergänzung von Unterrichtsinhalten“ auch dem „partnerschaftlichem Zusammenwirken der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte“ dienen. In Rheinland-Pfalz tragen Schulfahrten „dazu bei, dass die Fähigkeit zur Lösung der im sozialen Miteinander entstandenen Konflikte entwickelt wird“ und fördern „das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz.“


In den Richtlinien ist u.a. festgelegt: 

  • Wie viele Betreuer die Fahrt begleiten dürfen 
  • Wer an der Fahrt teilnehmen darf
  • Wie häufig Klassenfahrten durchgeführt werden dürfen
  • Die Notwendigkeit einer Einverständniserklärung für sportliche Aktivitäten
  • Die Orientierung der Kosten an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern
  • Voraussetzung eines Krankenversicherungsschutzes 


Klicken Sie auf Ihr Bundesland für die richtige Internetseite oder ein PDF:

Baden-Württemberg

Bayern 

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg 

Hessen 

Mecklenburg-Vorpommern 

Niedersachsen 

Nordrhein-Westfalen 

Rheinland-Pfalz 

Saarland 

Sachsen 

Sachsen-Anhalt 

Schleswig-Holstein 

Thüringen

Die im Internet einsehbaren Fassungen der Richtlinien können lediglich eine erste Übersicht geben. Rechtsgültig ist nur die im Gesetzes- und Amtsblatt des jeweiligen Bundeslandes veröffentlichte Version. Wir geben keine Gewähr für die Aktualität der Liste und Fassungen.