Schadenbearbeitung

Was ist in einem Schadensfall bei Schulfahrten zu tun?

Die Schadensmeldungen Ihrer Klassenfahrt werden professionell in München von der Leistungsabteilung der ERGO Reiseversicherung bearbeitet!
Sie können Ihre Versicherungsschäden online oder per Post einreichen.
Wenn es kein Notfall ist, reicht es, wenn die Fahrt beendet ist. 
Bitte warten Sie, bis Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben. Vorher wird der Schaden eh nicht bearbeitet.

Versicherungsfall melden

Online

Die Schule, die versicherten Personen oder die Eltern können den Schaden online auf der Internetseite der ERGO Reiseversicherung www.ergo-reiseversicherung.de in der Rubrik "Schadensmeldung" einreichen.
Bitte die Versicherungssparte anklicken, die für Sie zutreffend ist, z.B. „Reiserücktritt“.  Dort ist aufgelistet, welche Unterlagen einzureichen sind.

Per Post

Alternativ schicken Sie als Schule die erforderlichen Unterlagen per Post.
Dafür finden Sie hier eine  Schadensanzeige.
Vorteil: Diese kann gleich für mehrere Schüler und Schülerinnen einer Reise genutzt werden. Besonders hilfreich, wenn es auf einer Reise unterschiedliche Schäden gab, z.B. ein Kind fuhr nicht mit, eins musste abgeholt werden und eins musste im Ausland zum Arzt.

Was wird alles für die Schadenbearbeitung gebraucht? 

Üblicherweise sind folgende Informationen nötig:

  • Ihre persönlichen Kontaktdaten 
  • alle Angaben zur Reise einschließlich der Buchungsunterlagen und der Höhe des Reisepreises
  • die Versicherungspolicen 
  • ein Nachweis, was passiert ist, z.B. ein Arztattest, ein positiver Corona-Test oder eine Bestätigung der Schule beim endgültigen Austritt aus dem Klassenverband 
  • die Höhe des Schadens 
  • eine Bankverbindung, wohin das Geld überwiesen werden soll 

 

>> hier gleich die Ärztliche Bescheinigung der Versicherung zur Vorlage beim Arzt downloaden


Zusätzlich
Bei einer Stornierung der Reise:

  • die Stornorechnungen der Leistungsträger und/oder Original-Tickets für Verkehrsmittel bzw. Eintritte 
  • bei Klassenfahrten: eine Bestätigung der Schule, dass das Kind nicht mitgereist ist 


Bei einem Abbruch der Reise:

  • eine Bestätigung der Unterkunft oder der Schule, dass die versicherte Person früher abgereist ist
  • Nachweis über zusätzliche Rückfahrtkosen


Bei Haftpflichtschäden:

  • die Ansprüche/ die Rechnung  des Geschädigten

 

Bei Krankheit während der Reise:

  • alle Rechnungen für Ärzte, Transportdienste und Medikamente 

Notfall im Ausland

 

Achtung: kontaktieren Sie bei einem Notfall im Ausland unbedingt die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung!!
Telefon Notrufzentrale: +49 89 41 66 - 10 10

Die Nummer steht auch auf Ihrer Police, die Sie am besten mit auf Reisen nehmen!

Bei nötigen Arztbesuchen (kein schwerer Notfall) können Sie auch gern den
Service Air Doctor für die richtige Arztsuche im Ausland nutzen.
Mehr Infos und Flyer zum Download hier >>


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Schadensfälle bearbeiten dürfen. 
Diese werden AUSSCHLIESSLICH in der Zentrale der ERGO Reiseversicherung bearbeitet.

Weiterempfehlung

Kennen Sie andere Menschen, die auch 
eine Reise mit der Schule, der Arbeitsgemeinschaft, der Kita oder dem Verein planen? 
Dann empfehlen Sie diese Seite doch gern weiter!
Vielen Dank!